Energetische Sanierung und Steuervorteile

(11.06.2025) Wer sein bestehendes Wohngebäude energetisch saniert, kann Steuern sparen. Und zwar bis zu 40.000 Euro. Das Finanzamt will dann aber unter anderem eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens sehen. Dafür stellt das Bundesfinanzministerium (BMF) ab diesem Jahr ein neues Muster zur Verfügung und bietet einen Fragen-Antworten-Katalog an. Was wird wie hoch und wann beziehungsweise wie lange gefördert, wer darf die Maßnahmen ausführen: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) klärt auf.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Energetische Sanierung und Steuervorteile

Energetische Sanierung und Steuervorteile

Ähnliche Beiträge

BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

(16.10.2205) Mit Urteil vom 12.08.2025 – IX R 23/24 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Grundsätze für die steuerliche Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen weiter konkretisiert. Quelle: IMR News Mietrecht Link: BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Behörden in der EU erreichen Ziele des öffentlichen Auftragswesens nur teilweise

(16.10.2025) Fairer Zugang, bessere Preise, mehr Innovation, mehr Nachhaltigkeit, mehr Transparenz und weniger Korruption: Das sind die Ziele der EU-Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen aus dem Jahr 2014. Eine von der Kommission veröffentlichte Bewertung zeigt nun, dass diese nur teilweise erreicht wurden. Diese Bewertung ist der erste Schritt zur Überarbeitung der Richtlinien für die Vergabe

Heizperiode gestartet

Rechte und Pflichten in der kalten Jahreszeit (16.10.2025) Spätestens ab 1. Oktober läuft die so genannte Heizperiode. Vermietende müssen die Heizung im Haus in Betrieb nehmen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss die Heizung so eingestellt sein, dass die Wohnung mindesten 20 bis 22 Grad Celsius warm wird. Diese Mindesttemperaturen gelten für die Zeit