(25.11.2024) Das Jahressteuergesetz hat am Freitag den Bundesrat passiert. Darin enthalten: ein Verbot für Anwälte, über das beA mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Obwohl der Passus eigentlich gestrichen worden war, dürfen Anwälte jetzt bald nicht mehr per beA an die Finanzbehörden schreiben.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Durch den Bundesrat: Das beA-Verbot ans Finanzamt kommt