(29.06.2017) Verschiedene Medien berichteten in den letzten Tagen, dass ab Mitte Dezember 2017 der Einbau von Brandschutzschaltern verpflichtend vorgeschrieben ist. Das ist falsch. Es gibt keine gesetzliche Auflage zum Einbau von Brandschutzschaltern. Weder bei Neubauten noch bei Modernisierungen. Es besteht auch keine Nachrüstpflicht.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: DIN-Norm zum Einbau von Brandschutzschaltern ist nicht verpflichtend