(12.09.2025) Eine Vermieterin wollte die neue elektronische Belegeinsicht für Wohnraummiete analog auch auf die Gewerbemiete angewendet sehen. Das geht laut OLG Schleswig aber nicht – schon gar nicht rückwirkend. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Digitale Belegeinsicht: Keine Analogie für Gewerberaummiete