Darf man als Mieter bauliche Veränderungen an der Mietwohnung vornehmen?

(22.07.2025) Frau Julia Jung wohnt seit fünf Jahren in einer Mietwohnung in Berlin. Sie möchte das kleine Badezimmer moderner gestalten, indem sie neue Fliesen anbringt und die Badewanne gegen eine Dusche austauscht. Außerdem plant sie, die Wände in ihrer Wohnung in einem helleren Ton zu streichen, um mehr Licht in den Raum zu bekommen. Ohne Rücksprache mit dem Vermieter beginnt sie mit den Arbeiten. Einige Wochen später kommt der Vermieter zufällig zur Wohnung und ist entsetzt. Er verlangt den sofortigen Rückbau, kündigt die Wohnung fristlos. Frau Jung ist verunsichert. Sie fragt sich: “Darf der Vermieter das wirklich? Hätte ich vorher um Erlaubnis fragen müssen – auch wenn ich die Kosten selbst getragen habe und die Wohnung aufgewertet wurde?”

Quelle: IMR News Mietrecht
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