(14.07.2020) „Die Corona-Krise sollte nicht genutzt werden, um das Vergaberecht auszuhebeln“. Mit diesen Worten kommentierte Thomas Echterhoff, Präsident des Bauindustrieverbandes Niedersachsen-Bremen, die Anregung des Niedersächsischen Städtetages, die Geltungsdauer der Anfang April 2020 in Kraft getretenen Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung um mindestens drei Jahre zu verlängern.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Corona-Krise und das Vergaberecht