(21.05.2021) Im Zuge der Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung in einem zusätzlichen Klimapakt die Neuverteilung des CO2-Preises für Mietwohnungen beschlossen. Statt der bisherigen Umlagefähigkeit, mit der die Kosten an die Mieter weitergereicht würden, soll es eine pauschale Teilung geben: Mieter und Vermieter sollen je die Hälfte tragen. Der Verband Wohneigentum fordert eine Kostenverteilung mit Augenmaß.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: CO2-Preis für Mietwohnungen in der Kritik: VWE fordert Kostenverteilung mit Augenmaß