Fragen und Antworten zur Aufteilung der CO2-Kosten
(20.12.2024) Ab dem Abrechnungsjahr 2023 sind die CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden aufzuteilen. Vermietende müssen ihren Anteil an diesen Kosten erstatten. Die meisten Mietenden beziehen ihre Wärme über Vermietende und erhalten einmal jährlich eine Abrechnung über die Heiz- und Warmwasserkosten. In dieser Abrechnung müssen Vermietende die dem Mieter zu erstattenden anteiligen CO2-Kosten angeben und gutschreiben.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: CO2-Kosten – wie bekommen Mieter ihr Geld zurück?