(16.11.2022) Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat gegen die Kraftanlagen Energies & Services GmbH (vormals Kraftanlagen München GmbH) wegen einer vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit in zwei Fällen Geldbußen in Höhe von zusammen 21 Millionen Euro verhängt, sie von dem Vorwurf einer weiteren Tat freigesprochen und das Verfahren im Übrigen eingestellt. Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Maimann verkündete am 11. November 2022 am 22. Verhandlungstag das Urteil (Az.: V-2 Kart 2/22 (OWi)).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bußgelder wegen Kartellabsprachen bei Vergabe Technischer Gebäudeausrüstung