(12.03.2024) Wer bei einer Zwangsversteigerung eine Problemimmobilie ersteigert, soll Mieteinnahmen künftig erst dann erhalten, wenn er den gebotenen Preis voll gezahlt hat. Damit will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) neuen skrupellosen Geschäftsmodellen mit sogenannten Schrottimmobilien einen Riegel vorschieben.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Buschmann will gegen Geschäfte mit ersteigerten Schrottimmobilien vorgehen