(16.07.2019) In einem EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Auftragswertermittlung hat die Bundesregierung ihre Auslegung des Rechts verteidigt. Eine Entscheidung scheint in weiter Ferne. Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Auftragswertermittlung bei Planungsleistungen eingeleitet. Die Bundesregierung hatte bis zum 28. Mai Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bundesregierung widerspricht Mahnschreiben der EU