Bundesregierung beschließt Maßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise

(24.03.2020) Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 einen Gesetzentwurf als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen, mit dem die Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht abgemildert werden sollen. Der von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte Entwurf enthält eine Vielzahl von Erleichterungen für jene, die infolge der Pandemie aktuell nicht ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können: Unter anderem sollen Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien vor Kündigungen geschützt sein und die Handlungsfähigkeit von Unternehmen und Vereinen erhalten bleiben. Für Verbraucher und Kleinstunternehmen soll es bei bestimmten fortlaufenden Verpflichtungen Zahlungs- und Leistungsaufschübe geben.

Quelle: IMR News Mietrecht
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