(08.04.2025) Der Bundesrat hat den “Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Mietpreisbremse” (21/17) vorgelegt. Die Länderkammer schlägt darin vor, die “sogenannte Mietpreisbremse noch einmal bis Ende des Jahres 2029” zu verlängern. “Den Landesregierungen wird es ermöglicht, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt, in dem die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, auch über den 31. Dezember 2025 hinaus durch Rechtsverordnung zu bestimmen”. Im Falle einer wiederholten Ausweisung eines Gebietes soll nach dem Entwurf in der Begründung zudem dargelegt werden, “welche Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden und weshalb auch unter Berücksichtigung dieser Abhilfemaßnahmen die Bestimmung eines Gebietes durch Rechtsverordnung erforderlich ist”.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bundesrat: Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängern