Brennbare Fassade: Behördliche Anordnung richtet sich gegen Eigentümerge­meinschaft

(11.03.2024) Wenn die Fassade eines Gebäudes aus brennbarem Material besteht, dann hat die Bauaufsicht allen Anlass, dagegen vorzugehen. Doch wie muss das genau erfolgen? Mit dieser Frage musste sich die Fachgerichtsbarkeit ausein­andersetzen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Brennbare Fassade: Behördliche Anordnung richtet sich gegen Eigentümerge­meinschaft

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