(20.06.2025) Ein Unternehmen mietete regelmäßig eine Wohnung für seine Mitarbeitenden – machte jedoch einen Rückzieher, als dort Bettwanzen auftauchten. Zu Recht, fand das OLG Düsseldorf – selbst wenn die Mitarbeitenden die Parasiten selbst eingeschleppt haben.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bettwanzen selbst eingeschleppt: Rücktritt vom Mietvertrag trotzdem wirksam