(31.07.2025) Ein Beschluss, durch den der Verwalter mit der Abmahnung eines Wohnungseigentümers wegen eines die Gemeinschaft schädigenden Verhaltens beauftragt wird, ist nicht anders zu behandeln als ein Abmahnungsbeschluss und deshalb selbstständig anfechtbar. Dass der Verwalter die Abmahnung bereits ausgesprochen hat, lässt das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungsklage nicht entfallen. So der BGH in seinem heute veröffentlichen Urteil vom 04.07.2025.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Beschluss zur Abmahnung durch Verwalter ist wie ein Abmahnungsbeschluss anfechtbar