(26.09.2025) Eine Gemeinde schrieb Beratungsleistungen für eine Bauvergabe aus, die auch einen Vertragsentwurf für den Bauauftrag umfassten – einen Jura-Abschluss brauchte man für die Bewerbung nicht. Laut LG Osnabrück verstieß die Ausschreibung gegen das RDG und war damit wettbewerbswidrig.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Beratung für Bauvergabe: Vertragsentwurf für Bauauftrag braucht Juristen