(07.08.2025) Eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums setzt nicht zwingend einen Substanzeingriff voraus, sondern kann auch bei einer sonstigen auf Dauer angelegten Maßnahme, die das optische Erscheinungsbild der Wohnungseigentumsanlage wesentlich verändert, gegeben sein (hier: Solaranlage). So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 18.07.2025.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bauliche Veränderung erfordert keinen Substanzeingriff!