(08.11.2018) Ein auf den Magdeburger Mietspiegel von 1998 gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist formell unwirksam. Dies hat das Landgericht Magdeburg mit Urteil vom 16.10.2018 entschieden und die Vorinstanz bestätigt. Anhand eines fast 20 Jahre alten Mietspiegels könne der Mieter nicht beurteilen, ob das Mieterhöhungsverlangen berechtigt ist. Das LG hat die Revision zugelassen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Auf 20 Jahre alten Mietspiegel gestütztes Mieterhöhungsverlangen unwirksam