(25.02.2021) Das Oberlandesgerichts Dresden hat in einem am 24.02.2021 verkündeten Urteil entschieden, dass für ein von staatlicher Schließungsanordnung aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen betroffenes Ladenlokal ein angepasster Mietzins zu zahlen ist.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Anpassung der Gewerberaummiete für ein geschlossenes Geschäft im Lockdown