Anpassung der EU-Schwellenwerte zum Vergaberecht ab dem 01.01.2024

(21.11.2023) Die geänderten Schwellenwerte, die ab dem 01.01.2024 gelten, wurden am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Schwellenwerte werden alle 2 Jahre angepasst. Sie betreffen die EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Be-reich der Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Quelle: IMR News Mietrecht
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