Das hohe Alter eines Mieters begründet ohne weitere Feststellungen zu den sich hieraus ergebenden Folgen für den betroffenen Mieter im Falle eines erzwungenen Wohnungswechsels grundsätzlich noch keine Härte im Sinne des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 03.02.2021.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Alter schützt nicht unbedingt vor Kündigung