(26.09.2018) Nach einem Bericht der Zeitschrift SUPPLY verfügen 13 von 16 Bundesländern über einen vergabespezifischen Mindestlohn und regelt dies über landesspezifische Tariftreue- und Vergabegesetz. Lediglich Sachsen und Bayern verzichten gänzlich auf ein entsprechendes Gesetz; Sachsen-Anhalt hat zwar ein Gesetz, verzichtet aber die Vorgabe eines Mindestlohns.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: 13 von 16 Bundesländern haben einen Vergabe-Mindestlohn