(09.07.2025) Der gemeinnützige Verband Wohneigentum begrüßt die Nachbesserung beim § 246e BauGB als “Durchbruch für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen” und spricht sich für eine Zustimmungsfiktion aus.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: § 246e BauGB: Durchbruch für selbstnutzende Wohneigentümer*innen