(07.08.2025) Ein langjähriger Notar nahm es bei seinen – nach eigener Diktion – “Allerweltsgeschäften” mit der notariellen Gründlichkeit nicht immer so genau. Unter anderem beurkundete er Verträge, mit denen Verbraucher über den Tisch gezogen wurden. Das BayObLG hat ihn nun an seine Pflichten erinnert: es versetzte ihn.
Quelle: IBR News
Link: Zu "gleichgültig": Notar wegen vielfacher Dienstvergehen versetzt