(04.03.2019) Wer als Mieter oder Eigentümer Arbeiten an seinen Wohnräumen in Auftrag gibt, kann die Lohnkosten von der Steuer absetzen. Manche dieser Aufwendungen nennt man auch haushaltsnahe Dienstleistungen.
Quelle: IBR News
Link: Wohnung und Haus: Wie setzt man Handwerkerleistungen von der Steuer ab?