Wertermittlung bei Planungsleistungen: Mahnschreiben der EU-Kommission

(28.03.2019) Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Auftragswertermittlung bei Planungsleistungen eingeleitet. Im Zusammenhang mit den Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Richtlinien seien nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt worden, moniert die Kommission, die das Mahnschreiben auch an 14 weitere Mitgliedsstaaten geschickt hat.

Quelle: IBR News
Link: Wertermittlung bei Planungsleistungen: Mahnschreiben der EU-Kommission

Wertermittlung bei Planungsleistungen: Mahnschreiben der EU-Kommission

Ähnliche Beiträge

Wohnungsbau: Auftragslage erreicht vorläufigen Tiefpunkt

(25.04.2024) Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu den Auftragseingängen im Wohnungsbau kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: Quelle: IBR News Link: Wohnungsbau: Auftragslage erreicht vorläufigen Tiefpunkt

Ausschuss fordert Stärkung der Städtebauförderung

(25.04.2024) Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat sich für eine Stärkung und Erhöhung der Städtebauförderung in den kommenden Jahren ausgesprochen. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP-Fraktion) einem entsprechenden Antrag (20/6711) der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu. Für den Antrag votierten

Pro und Contra zu Gesetzentwurf zu Anwalts- und Notarkammern

(25.04.2024) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen der Anwalts- und Notarkammern und zur Änderung weiterer Vorschriften (20/8674) war zusammen mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Thema einer Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch, 24. April 2024. Während die Sachverständigen aus Praxis und Wissenschaft die Einführung von hybriden und virtuellen Versammlungen prinzipiell begrüßten, war