(19.07.2019) Wer sich vor Gericht nicht benehmen kann oder auf eine Ladung hin einfach nicht zur Verhandlung erscheint, muss mit Konsequenzen rechnen. Richter können sogenannte Ordnungsmittel verhängen.
Quelle: IBR News
Link: Wenn es dem Richter reicht: Ordnungsgeld und Ordnungshaft