Wann dürfen Eigentümer Mängel am Gemeinschaftseigentum geltend machen?

BGH für flexible Lösung

(05.10.2022) Im­mo­bi­li­en­käu­fer be­kom­men vom Bun­des­ge­richts­hof vor­aus­sicht­lich weit­rei­chen­de Mög­lich­kei­ten, um trotz einer Ge­set­zes­re­form Män­gel ein­kla­gen zu kön­nen. Es er­schei­ne nicht sinn­voll, dass nur noch Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten gegen Män­gel an ge­mein­schaft­li­chem Ei­gen­tum vor­ge­hen könn­ten, sagte die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin des fünf­ten Zi­vil­se­nats, Bet­ti­na Brück­ner, am Frei­tag in Karls­ru­he. Es wäre für Be­trof­fe­ne „ex­trem schlecht“, wenn sie nicht auch ein­zeln wegen Män­geln kla­gen könn­ten. Es gehe um ein „ganz, ganz drin­gen­des Pro­blem für die Pra­xis“, so die Rich­te­rin. Das Ur­teil will Brück­ner am 11. No­vem­ber ver­kün­den.

Quelle: IBR News
Link: Wann dürfen Eigentümer Mängel am Gemeinschaftseigentum geltend machen?

Wann dürfen Eigentümer Mängel am Gemeinschaftseigentum geltend machen?

Ähnliche Beiträge

Urabstimmung im Bauverband M-V ergibt knappe Zustimmung zum Schlichterspruch

Dr. Jansen: „Erhöhte Baulöhne werden sich in höheren Baupreisen niederschlagen“ (03.05.2024) Die Sparte Bauindustrie des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat in einer Urabstimmung mit knapper Mehrheit für den Schlichtungsspruch vom 19.04.2024 votiert. Die Sparte Baugewerbe, die nicht an die Lohn- und Gehaltstarife gebunden ist, war an der Abstimmung nicht beteiligt. Quelle: IBR News Link: Urabstimmung

BVMB drückt in Sachen Straßenbau aufs Gas

Verband warnt vor Investitionsbremse (03.05.2024) Das deutsche Straßennetz, hier insbesondere die Bundesfernstraßen und die dazugehörigen Brücken und Unterführungen, sind nicht wirklich in einem guten Zustand. Ein jahrelanger Sanierungsstau überrollt das deutsche Verkehrsnetz aktuell. Der Bund hat insoweit einen Hochlauf an Investitionen in diesem Bereich angekündigt – um dann allerdings gleich wieder auf die Bremse zu