VPB: Vor Vertragsschluss Baubeschreibungen vergleichen

(02.05.2025) Private Bauherren haben bei Schlüsselfertigbauten das Recht auf eine umfassende Baubeschreibung, die vor Vertragsschluss übergeben werden muss. So regelt es das Bauvertragsrecht für alle seit dem 1. Januar 2018 unterzeichneten Verbraucherbauverträge. Der Verband Privater Bauherren (VPB) gibt zu bedenken, dass die erste Baubeschreibung als Auftakt für die eigentlichen Verhandlungen über die Leistung gedacht ist. Für diese Verhandlungen sollten Bauherren ausreichend Zeit einplanen. Der Gesetzgeber will mit der vorvertraglichen Übergabe der Baubeschreibung nämlich einen Qualitätswettbewerb ermöglichen.

Quelle: IBR News
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