VPB: Bestandsbauten werden gekauft wie besehen

(05.06.2019) Alte Häuser haben Schönheitsfehler und Mängel. Viele Käufer merken das erst nach dem Einzug und fragen sich dann: Muss das nicht noch der Verkäufer in Ordnung bringen? Nein, meint dazu der Verband Privater Bauherren (VPB), nicht wenn im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche wirksam ausgeschlossen wurden. Formulierungen wie “gekauft wie besehen” deuten darauf hin. Eine Gewährleistung für etwaige Mängel gibt es dann nicht.

Quelle: IBR News
Link: VPB: Bestandsbauten werden gekauft wie besehen

VPB: Bestandsbauten werden gekauft wie besehen

Ähnliche Beiträge

BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

(16.10.2205) Mit Urteil vom 12.08.2025 – IX R 23/24 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Grundsätze für die steuerliche Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen weiter konkretisiert. Quelle: IBR News Link: BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Heizperiode gestartet

Rechte und Pflichten in der kalten Jahreszeit (16.10.2025) Spätestens ab 1. Oktober läuft die so genannte Heizperiode. Vermietende müssen die Heizung im Haus in Betrieb nehmen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss die Heizung so eingestellt sein, dass die Wohnung mindesten 20 bis 22 Grad Celsius warm wird. Diese Mindesttemperaturen gelten für die Zeit

Zahlungsdisziplin auf dem Prüfstand: Öffentliche Hand im Osten bleibt Schlusslicht

(16.10.2025) Die Zahlungsmoral auf ostdeutschen Baustellen verschlechtert sich zusehends. Laut der aktuellen Blitzumfrage des Bauindustrieverbandes Ost e. V. (BIVO) verzeichneten insgesamt 61,9 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen Zahlungsverzögerungen ihrer Auftraggeber. Dies entspricht einem spürbaren Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von 54,8 Prozent. Im Detail zeigt sich, dass vor allem öffentliche Auftraggeber für die Verzögerungen verantwortlich sind: Der