(01.02.2023) Wenn es schneit oder Eisregen den Bürgersteig in eine gefährliche Rutschbahn verwandelt, dann sind Hauseigentümer in der Pflicht. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht betrifft alle Hauseigentümer. Dazu gehören im Winter die Räum- und Streupflicht nicht nur auf allen begehbaren Wegen und Flächen der Grundstücke, sondern auch in den Hauseingängen, den Garagenhöfen wie auch rings um die Mülltonnenstandplätze.
Quelle: IBR News
Link: VPB: Auch Bauherren müssen schon Schnee räumen