(25.09.2025) Weil er die Berufung vom elektronischen Postfach eines Kollegen verschickt hatte, scheiterte das Rechtsmittel. Vom OLG gab es keine Wiedereinsetzung. Der BGH sah allerdings das Gericht in der Pflicht: Man hätte ihn rechtzeitig auf den Fehler hinweisen können.
Quelle: IBR News
Link: Vom falschen beA verschickt: Gericht muss auf Formfehler hinweisen