(31.07.2025) Eine Mieterin, die ihrem Vermieter nur eine Mängelbesichtigung von zehn Minuten erlaubt, obwohl ihm das Gericht eine halbe Stunde gewährt hatte, und ein Berühren der angeblich schadhaften Sachen verbietet, muss sich dem AG Hamburg zufolge nicht wundern, wenn ihr eine fristlose Kündigung ins Haus flattert.
Quelle: IBR News
Link: Vermieter zu kurz in Wohnung gelassen: Fristlose Kündigung