Verlängerte Räumungsfrist: Gericht darf es sich nicht zu leicht machen

(01.03.2024) Ein Ge­richt darf einem Mie­ter eine ihm ge­währ­te Räu­mungs­frist nicht mit dem pau­scha­len Ver­weis auf eine „ge­richts­be­kannt an­ge­spann­te“ Lage am Woh­nungs­markt ver­län­gern. Das hat das LG Ber­lin II ent­schie­den. Auch ge­nüg­ten Be­wer­bungs­un­ter­la­gen al­lein nicht, um eine hin­rei­chen­de Woh­nungs­su­che zu be­wei­sen.

Quelle: IBR News
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Verlängerte Räumungsfrist: Gericht darf es sich nicht zu leicht machen

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