(15.01.2024) Verpflichtet sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils in einem Bauträgervertrag zur Errichtung einer Eigentumswohnung, verjährt sein einheitlich für Grundstücksanteil und Eigentumswohnung vereinbarter Vergütungsanspruch gem. § 196 BGB in zehn Jahren. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 07.12.2023 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Vergütungsanspruch des Bauträgers verjährt in 10 Jahren!