(26.06.2025) Der versehentliche Versand eines unterschriebenen Urteilsentwurfs mit bereits ausformuliertem Tenor zugunsten des Klägers kann – trotz Klarstellung – genügen, um Zweifel an der Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Laut OLG Frankfurt a. M. kann dadurch der Eindruck entstehen, das Gericht habe sich in der Sache bereits festgelegt.
Quelle: IBR News
Link: Urteilsentwurf versehentlich versendet: Richterin wegen Befangenheit abgelehnt