(07.05.2025) Eine Frau touchierte beim Ausparken in der Tiefgarage einen kniehohen Betonsockel und forderte von der Baufirma Schadensersatz. Zu Unrecht, so das AG München. Ein solcher Sockel sei kein ungewöhnliches Hindernis in einer Garage. Die BMW-Fahrerin hätte besser aufpassen müssen.
Quelle: IBR News
Link: Unfall in der Tiefgarage: Betonsockel ist kein überraschendes Hindernis