(27.03.2025) Seit 2024 gelten neue Pensionsaltersgrenzen für Berliner Richterinnen und Richter. Weil die Altersgrenze aber gestuft angehoben wird, bleibt es für einen 1960 geborenen Richter bei 65 Jahren. Das hat das VG Berlin im Eilverfahren bestätigt und eine Altersdiskriminierung abgelehnt.
Quelle: IBR News
Link: Trotz neuer Altersgrenze: Berliner Richter darf Pensionseintritt nicht verschieben