(15.09.2025) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob der Vermieter einen Wohnraummietvertrag gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristgemäß kündigen kann, wenn der Mieter die Wohnung “gewinnbringend” untervermietet.
Quelle: IBR News
Link: Terminhinweis BGH: Zulässigkeit einer "gewinnbringenden" Untervermietung von Wohnraum?