Terminhinweis BGH: Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache nur nach vorheriger Fristsetzung zur Schadensbeseitigung?

(29.01.2018) Der Beklagte war für einen Zeitraum von über sieben Jahren Mieter einer Wohnung des Klägers in Hohenroth. Nach einvernehmlicher Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung verlangte der Kläger im Anschluss an die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens vom Beklagten Schadensersatz von mehr als 15.000 Euro, weil dieser insbesondere wegen Verletzung von Obhuts- und Sorgfaltspflichten für verschiedene Beschädigungen der Wohnung verantwortlich sei. Eine Frist zu Beseitigung der betreffenden Schäden hatte er dem Beklagten zuvor nicht gesetzt.

Quelle: IBR News
Link: Terminhinweis BGH: Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache nur nach vorheriger Fristsetzung zur Schadensbeseitigung?

Terminhinweis BGH: Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache nur nach vorheriger Fristsetzung zur Schadensbeseitigung?

Ähnliche Beiträge

KI in der Architektur: 10 Fragen, 10 Antworten

(30.04.2024) Wir befinden uns derzeit in einer tiefgreifenden Umbruchphase. Anwendungen in der Planung, die Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, nehmen immer mehr an Fahrt auf, dennoch sind fundierte architekturspezifische Fachinformationen schwer zu finden. Daher hat die Bundesarchitektenkammer (BAK) die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zur KI in der Architektur zusammengestellt. Sie sollen interessierten Architekturbüros grundlegende Informationen

Unternehmen sollten vermehrt Werkswohnungen errichten

(29.04.2024) Die sozialen Vermieter Norddeutschlands haben die Unternehmen aufgefordert, verstärkt in Werkswohnungen zu investieren. „Aktuell klagen vielen Unternehmen, dass es ihnen an Fachkräften fehlt“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). Vor allem an wirtschaftlich erfolgreichen Standorten fehle der Zuzug von Fachkräften, weil es dort an bezahlbarem Wohnraum mangele. Quelle: IBR News Link:

Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren

(26.04.2024) Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 24.04.2024 (Az.: 9 LC 117/20 und 9 LC 138/20) die Berufungen der Kläger in zwei Verfahren gegen Straßenreinigungsgebührenbescheide der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 zurückgewiesen. Quelle: IBR News Link: Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren