(25.02.2021) Der Musterkläger ist ein Mieterverein. Die Musterbeklagte ist Eigentümerin einer größeren Wohnanlage mit Mietwohnungen in München. Ende Dezember 2018 kündigte die Musterbeklagte den Mietern Modernisierungsmaßnahmen an, die im Zeitraum von Dezember 2019 bis Juni 2023 durchgeführt werden sollten, unter anderem die Anbringung einer Wärmedämmung, den Austausch der Fenster, die Anbringung von Rollläden sowie den Anbau von Balkonen.
Quelle: IBR News
Link: Terminhinweis BGH: Musterfeststellungsklage – bezüglich einer Modernisierungsankündigung