(30.07.2021) Gerade während der Corona-Pandemie ist das Telefon ein enorm wichtiges Hilfsmittel für soziale Kontakte. Insofern stellt sich die Frage, wie ist es mit dem Telefonanschluss in einer Mietwohnung? Insofern ist festzuhalten, dass der Vermieter für einen funktionierenden Telefonanschluss verantwortlich ist. Bei einem Defekt des Anschlusskabels ist er zur Reparatur verpflichtet, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 17/18).
Quelle: IBR News
Link: Telefonanschluss: Bestandteil des Mietvertrages?