(01.07.2025) Ab sofort steht der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in einer überarbeiteten Fassung (Stand: 21. Februar 2025) zur Verfügung. Der Streitwertkatalog spricht Empfehlungen aus, die die Verwaltungsgerichte im Rahmen ihres Ermessens bei der Festsetzung des Streitwerts zu Grunde legen können. Der Streitwert bildet den Ausgangspunkt für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten.
Quelle: IBR News
Link: Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit überarbeitet