Rechtsanwalt darf beA-Karte samt PIN nicht an seinen Vertreter übergeben

(23.07.2019) Übergibt der vertretene Rechtsanwalt seinem Vertreter für die Vertretungszeit seine beA-Karte und seine PIN (Geheimzahl), spricht viel dafür, dass die Einreichung eines Schriftsatzes durch den Vertreter über beA mittels beA-Karte und PIN des Vertretenen unwirksam ist. Dies hat das Arbeitsgericht Lübeck mit Verfügung vom 19.06.2019 kundgetan und darauf hingewiesen, dass die Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr in der Anpassungsphase in Ausnahmesituationen immer wieder zu Problemen führt. Der Hinweis des Gerichts ist nicht rechtsmittelfähig. Der Rechtsstreit sei noch nicht abgeschlossen, so das ArbG (Az.: 6 Ca 679/19).

Quelle: IBR News
Link: Rechtsanwalt darf beA-Karte samt PIN nicht an seinen Vertreter übergeben

Rechtsanwalt darf beA-Karte samt PIN nicht an seinen Vertreter übergeben

Ähnliche Beiträge

BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

(16.10.2205) Mit Urteil vom 12.08.2025 – IX R 23/24 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Grundsätze für die steuerliche Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen weiter konkretisiert. Quelle: IBR News Link: BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Heizperiode gestartet

Rechte und Pflichten in der kalten Jahreszeit (16.10.2025) Spätestens ab 1. Oktober läuft die so genannte Heizperiode. Vermietende müssen die Heizung im Haus in Betrieb nehmen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss die Heizung so eingestellt sein, dass die Wohnung mindesten 20 bis 22 Grad Celsius warm wird. Diese Mindesttemperaturen gelten für die Zeit

Zahlungsdisziplin auf dem Prüfstand: Öffentliche Hand im Osten bleibt Schlusslicht

(16.10.2025) Die Zahlungsmoral auf ostdeutschen Baustellen verschlechtert sich zusehends. Laut der aktuellen Blitzumfrage des Bauindustrieverbandes Ost e. V. (BIVO) verzeichneten insgesamt 61,9 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen Zahlungsverzögerungen ihrer Auftraggeber. Dies entspricht einem spürbaren Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von 54,8 Prozent. Im Detail zeigt sich, dass vor allem öffentliche Auftraggeber für die Verzögerungen verantwortlich sind: Der