(19.11.2020) Die Kosten eines Privatgutachtens, die der Auftragnehmer zur Ermittlung der Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B aufwendet, sind vom Auftraggeber nicht nach dieser Bestimmung als Teil der Mehrkosten zu erstatten. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 22.10.2020 entschieden.
Quelle: IBR News
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