(22.11.2023) Einmal mehr in einem Berliner Fall bestätigt der BGH seine mieterfreundliche Rechtsprechung in Sachen Untervermietung. Ein berechtigtes Interesse, bei dem der Vermieter die Zustimmung erteilen muss, sei so ziemlich jedes Interesse, das nicht gerade gegen geltendes Recht verstößt.
Quelle: IBR News
Link: Ob Nebenwohnsitz oder weniger Miete: Mieter dürfen untervermieten