(05.02.2025) Berät eine Notarin falsch, kann sie dadurch entstehende Kosten nicht erheben. Das LG Gera hat nun entschieden, was das bei einem steuerlich ungünstig gelaufenen Grundstückserwerb bedeutet und welche steuerlichen Beratungspflichten eine Notarin hat – und welche nicht.
Quelle: IBR News
Link: Notar: Steuerliche Beratung nur eingeschränkt geschuldet