Neustart für den Sozialen Wohnungsbau

Bundesrat beschließt Grundgesetzänderung

(18.03.2019) „Damit ist der Weg für mehr Sozialwohnungen endlich frei, denn jetzt kann der Bund die Länder auch weiter finanziell beim sozialen Wohnungsbau unterstützen“, begrüßte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, das Ergebnis der Beratungen des Bundesrates. Der Bundesrat hatte zuvor dem Bundestagsbeschluss zur Änderung des Grundgesetzes einstimmig zugestimmt.

Quelle: IBR News
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Neustart für den Sozialen Wohnungsbau

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