Neues Label klima.sicher.bauen für Nachhaltigkeit und Klimaresilienz

(27.03.2024) Häuslebauer und Immobilienbesitzer geht der weltweite Klimawandel in mindestens zweierlei Hinsicht an: Zum einen können sie durch die Nutzung klimaschonender Bauprodukte bei Sanierung, Umbau und Neubau selbst einen Beitrag zur Begrenzung der Erderhitzung leisten. Zum anderen wird angesichts zunehmender Wetterextreme der Schutz der eigenen Immobilie vor Hitze, Starkregen, Hochwasser und Stürmen immer wichtiger. Beides, Klimaanpassung und Klimaschutz, berücksichtigt die neue Zertifizierung „klima.sicher.bauen“ für Fenster, Tür- und Fassadenprodukte. Sie erleichtert für Planer, Architekten, Bauherren und Handel die Auswahl geeigneter Baustoffe und Bauelemente. Die Einführung dieser Zertifizierung ist noch für dieses Jahr geplant.

Quelle: IBR News
Link: Neues Label klima.sicher.bauen für Nachhaltigkeit und Klimaresilienz

Neues Label klima.sicher.bauen für Nachhaltigkeit und Klimaresilienz

Ähnliche Beiträge

Ingenieurmangel bremst Deutschland massiv aus

(17.05.2024) Anlässlich seines Bundeskongresses vom 16.-19. Mai in Bayreuth warnt der Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) – Berufsverband für Geodäsie und Geoinformatik – eindringlich vor wirtschaftlichen Problemen. „Der Ingenieurmangel bremst Deutschland massiv aus“, so Wilfried Grunau, Präsident des Ingenieurverbandes. Ob nachhaltige Mobilitätslösungen, der Umbau der Energieversorgung oder die dringend notwendige Digitalisierung: Ohne Ingenieurinnen und Ingenieure lassen

Düstere Aussichten am Bau

Ähnlich dramatisch sieht es im Mehrfamilienhausbereich aus: Die Zahl der Baugenehmigungen ging in 2023 um bis zu 36,8 Prozent, durchschnittlich um 24,3 Prozent zurück. Die Investitionen in den Neubau von Nichtwohngebäuden und großvolumigen Wohngebäuden gaben um 6,1 Prozent nach, die Investitionen in den Bestand und in Sanierungen verzeichneten einen Rückgang von 4,3 Prozent. Für 2024

Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?

(17.05.2024) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden. Quelle: IBR News Link: Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?